Kassenkonto

  • Jedem Antragsteller oder jeder Organisation kann ein Kassenkonto zugewiesen werden.
  • Ist ein Antragsteller einer Organisation zugewiesen, wird immer das Kassenkonto der Organisation verwendet.
  • Das Kassenkonto kann im Bescheid beispielsweise als Verwendungszweck für die Überweisung angegeben werden.
  • Für die Finanzabteilung kann ein extra-Anwender eingerichtet werden, der nur das Kassenkonto eingeben kann.
  • In der Übersicht kann eingesehen werden, wo bereits ein Kassenkonto vergeben wird, auch ein Filter ist vorhanden.
  • Optional: Ein Vorgang kann nicht genehmigt werden, solange kein gültiges Kassenkonto vergeben ist.
    grafik.png