Antrag genehmigen¶
Kurzüberblick
Sie erteilen die Genehmigung im Einzeldatensatz. Das System generiert den Bescheid, versendet ihn per E-Mail und – sofern aktiviert – siegelt ihn digital.
Voraussetzungen¶
- Der Vorgang hat den Status In Bearbeitung.
- Alle Pflichtfelder sind ausgefüllt (Antragsart, Örtlichkeit, Durchführungszeitraum).
- Ist die Kassenkonto-Pflicht aktiv: dem Antragsteller oder seiner Organisation muss ein Kassenkonto zugewiesen sein.
Schritte¶
- Öffnen Sie den Vorgang in der Listenansicht.
- Prüfen Sie die Angaben in den relevanten Tabs (Basisinformationen, Örtlichkeit, VAO, Aufbruch).
- Klicken Sie auf „Genehmigen" oben rechts, um den Genehmigungsprozess zu starten.
- Optional: Wählen Sie unter E-Mail-Versand Kontaktgruppen aus, die zusätzlich per E-Mail informiert werden sollen (z. B. Feuerwehr, Entsorgungsbetrieb).
- Optional: Wählen Sie unter „Dokumenten-Anhänge" die Anhänge aus, die dem Bescheid beigefügt werden sollen (z. B. technische Regelwerke).
- Optional: Klicken Sie unten auf "Vorschau PDF" um den Genehmigungsbescheid vor der Genehmigung zu prüfen.
- Klicken Sie auf „Genehmigen".
Das System:
- generiert den Genehmigungsbescheid als PDF,
- versendet ihn per E-Mail an den Antragsteller und ggf. die gewählten Kontaktgruppen,
- legt beide Dokumente (Original + ggf. signierte Version) als Anhänge am Vorgang ab,
- wechselt den Status auf Genehmigt.
Hinweise¶
- Eine separate Aufbruchsfreigabe kann erforderlich sein, bevor der Aufbruch beginnen darf – abhängig von der Einstellung „Separate Aufbruchsgenehmigung". Optional
- Ist die Digitale Signatur aktiviert, wird der Bescheid vor dem Versand automatisch gesiegelt. Bei einem Fehler im Signaturportal wird die Genehmigung nicht erteilt.