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Antrag genehmigen

Kurzüberblick

Sie erteilen die Genehmigung im Einzeldatensatz. Das System generiert den Bescheid, versendet ihn per E-Mail und – sofern aktiviert – siegelt ihn digital.

Voraussetzungen

  • Der Vorgang hat den Status In Bearbeitung.
  • Alle Pflichtfelder sind ausgefüllt (Antragsart, Örtlichkeit, Durchführungszeitraum).
  • Ist die Kassenkonto-Pflicht aktiv: dem Antragsteller oder seiner Organisation muss ein Kassenkonto zugewiesen sein.

Schritte

  1. Öffnen Sie den Vorgang in der Listenansicht.
  2. Prüfen Sie die Angaben in den relevanten Tabs (Basisinformationen, Örtlichkeit, VAO, Aufbruch).
  3. Klicken Sie auf „Genehmigen" oben rechts, um den Genehmigungsprozess zu starten.
  4. Optional: Wählen Sie unter E-Mail-Versand Kontaktgruppen aus, die zusätzlich per E-Mail informiert werden sollen (z. B. Feuerwehr, Entsorgungsbetrieb).
  5. Optional: Wählen Sie unter „Dokumenten-Anhänge" die Anhänge aus, die dem Bescheid beigefügt werden sollen (z. B. technische Regelwerke).
  6. Optional: Klicken Sie unten auf "Vorschau PDF" um den Genehmigungsbescheid vor der Genehmigung zu prüfen.
  7. Klicken Sie auf „Genehmigen".

Das System:

  • generiert den Genehmigungsbescheid als PDF,
  • versendet ihn per E-Mail an den Antragsteller und ggf. die gewählten Kontaktgruppen,
  • legt beide Dokumente (Original + ggf. signierte Version) als Anhänge am Vorgang ab,
  • wechselt den Status auf Genehmigt.

Hinweise

  • Eine separate Aufbruchsfreigabe kann erforderlich sein, bevor der Aufbruch beginnen darf – abhängig von der Einstellung „Separate Aufbruchsgenehmigung". Optional
  • Ist die Digitale Signatur aktiviert, wird der Bescheid vor dem Versand automatisch gesiegelt. Bei einem Fehler im Signaturportal wird die Genehmigung nicht erteilt.

Siehe auch